Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Die Website www.schoenek.de ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik teilweise vereinbar. Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

WP Accessibility

Für die Website der Schönek GmbH ist das Plugin WP Accessibility implementiert. Über die Iconleiste die am linken Rand des Displays platziert ist, kann das Tool mit den Eingabehilfen verwendet werden. Es stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Vergrößerung / Verkleinerung der Textinhalte
  • Umstellung der Inhalte in Graustufen, einer hohen oder negativen Kontrastdarstellung oder einem hellen Hintergrund

Des Weiteren sind standardmäßig folgende Funktionen aktiviert:

  • Hervorhebung von Links
  • Anzeige von lesbaren Schriften

Responsive Webdesign

Die Webinhalte passen sich an die Bildschirmgröße des gewählten Ausgabegeräts und seiner Handhabung an. Es liegt keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung vor.

Ausreichende Kontraste

Die Inhalte der Website (Texte) werden mit ausreichenden Helligkeitskontrasten dargestellt. Mittels des Tools ‚Eingabehilfen‘ das am linken Bildschirmrand platziert ist, kann die Darstellung der Inhalte auf hohe Kontraste umgestellt werden.

Veränderbare Textgröße

Die Textinhalte können um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht. Auf die Verwendung von Schriftgrafiken wird verzichtet. Die Funktionen der Vergrößerung / Verkleinerung der Seitendarstellung erfolgt mit den gängigen Browsern wie Firefox, Google Chrome, Apple Safari etc. bei Windows mit ‚STRG‘ und ‚+‘ / ‚-‚ und bei Apple mit ‚cmd‘ und ‚+’/ ‚-‚. Mittels des am linken Seitenrand platzierte Bedienelement ‚Eingabehilfen Barrierefreiheit‘ können OnClick die Schriften vergrößert und verkleinert werden.

Alternative Zugangswege

Die Suchfunktion kann zum Auffinden von Seiteninhalten genutzt werden (Die Suchfunktion ist mittels eines Aria-Labels deklariert).

Syntaxanalyse

Der Code des verwendeten Themes ENFOLD ist W3C valide.

Lesbare Schriften

Das verwendete Theme ENFOLD ist mit Screenreadern kompatibel. Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseite der Schönek GmbH zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da die Website eine große Anzahl an Unterseiten aufweist, und die Optimierungen zugunsten der Barrierefreiheit auch Änderungen in der Programmierung erfordert. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Navigation

Die Navigation des Hauptmenüs ist über die Tastatur nur teilweise abrufbar. Es gibt keine Breadcrumb-Navigation.

Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Die Eingabefelder für das Kontakt- und Anmeldeformular verfügen über keine spezifische Bezeichnung hinsichtlich des Zwecks. Hinweis: Die Formulare (Kontaktformular und Anmeldeformular) sind jedoch mit der Tastatur (Tab) bedienbar. Die textliche Darstellung zu den Eingabefeldern ist als lesbarer Text dargestellt.

Grafiken

Nicht für alle Grafiken und Objekte existieren Alternativtexte.

Dokumente

Nicht alle Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, liegen in einer barrierefreien Fassung vor.

In den Webauftritt eingebundene Videos

Videos sind nicht mit Untertiteln, Audiodeskription und Volltextalternative für Videos bereitgestellt. Hinweis: Eingebundene Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt und beinhalten teilweise nur durch die Eigenheiten des Mediums gegebene Zusatzinformationen. Sämtliche grundlegend relevanten Informationen werden in zugänglicher Textform unabhängig von Videos angeboten.

Verlinkungen

Links können zum Teil außerhalb ihres Kontextes unverständlich sein.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit der Schönek GmbH aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte nachfolgende information oder das Kontaktformular. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an uns übermitteln. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt. Dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).

Ansprechpartner

Name: Herr Markus Riegelsberger
Adresse: Gabor-Schönek-Str. 1-5, 93149 Nittenau
E-Mail: info@schoenek.de
Telefon: 09436 30021-0

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Barriere melden

4 + 1 = ?

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Landes Byern prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail: bitv@bayern.de
Internetseite der Überwachungsstelle: Internetseite der Überwachungsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Bayern

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Schönek GmbH nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle Bayern einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail: beratung@ombudsstelle-bayern.de 
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik: https://www.barrierefrei.bayern.de
Alternative anlaufstelle:  https://www.ombudsstelle-bayern.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:

Tel.: +49 511 120 4010
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.08.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von WCAG und BITV).